Danach behalten Personen, die zum Zeitpunkt der Privatisierung gleichberechtigt in der Wohnung lebten, der Übertragung zugestimmt und dabei auf einen eigenen Anteil verzichtet haben, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an genau diesem Wohnraum.
Anna ließ die Worte einen Moment lang wirken. Dann sah sie ihrem Mann unverwandt in die Augen.
„In der juristischen Praxis nennt man das einen Schutz aus dem Privatisierungsverzicht. Und das bedeutet, Lukas: Du kannst mich aus dieser Wohnung nicht entfernen lassen, solange ich dem nicht selbst zustimme. Nicht durch eine Klage, nicht durch deinen Willen und auch nicht dadurch, dass du die Wohnung verkaufst. Dieses Recht gilt lebenslang. Selbst wenn du einen Käufer findest, erwirbt er die Wohnung mit mir darin. Ich bleibe in meinem Zimmer, nutze Bad, Küche und Flur wie bisher, und kein Gerichtsvollzieher wird mich hier hinausbringen. Glaubst du wirklich, dein seriöser Käufer zahlt 150.000 Euro für eine Immobilie, in der rechtmäßig und auf Dauer eine fremde Frau wohnen bleibt?“
Für einige Sekunden war es im Zimmer vollkommen still. Lukas’ Gesicht veränderte sich sichtbar. Der überhebliche Zug um seinen Mund verschwand, die Sicherheit in seinem Blick zerfiel, als hätte jemand sie einfach ausgelöscht.
„Das… das denkst du dir aus“, brachte er heiser hervor und wich unwillkürlich einen Schritt zurück. „So ein Gesetz gibt es nicht. Der Eigentümer entscheidet.“
„Dann prüf es“, sagte Anna ruhig. „Du hast dein Handy. Ruf deinen Makler an. Frag ihn direkt, ob der Verkauf zustande kommt, wenn in der Wohnung jemand gemeldet ist, der wegen eines Verzichts bei der Privatisierung ein unbefristetes Wohnrecht besitzt.“
Als Lukas sein Smartphone aus der Tasche zog, zitterten seine Finger. Hastig suchte er die Nummer von Daniel Stein heraus, dem Makler, der den Verkauf betreute. Er stellte auf Lautsprecher und legte das Gerät auf den Tisch, als müsse ein Dritter sofort beweisen, dass Anna log.
„Ja, Herr Krüger, guten Abend!“, ertönte Daniels muntere Stimme. „Alles läuft nach Plan. Morgen um zehn treffen wir uns bei der Bank. Der Käufer hat das Geld vorbereitet, die Anwälte haben grünes Licht gegeben.“
„Daniel… da ist ein kleines Problem aufgetaucht“, sagte Lukas, und seine Stimme klang plötzlich trocken und rau. „Meine Frau behauptet, weil sie im Jahr 2000 hier gemeldet war und damals auf ihren Anteil verzichtet hat, hätte sie irgendein dauerhaftes Recht, hier zu wohnen. Wir können sie doch nach dem Verkauf gerichtlich rausbekommen, oder?“
Am anderen Ende der Leitung entstand eine lange, unangenehme Pause. Die gute Laune des Maklers war mit einem Schlag verschwunden.
„Herr Krüger… ist das ein Scherz?“, fragte Daniel schließlich, nun deutlich angespannter. „Ihre Frau war zum Zeitpunkt der Privatisierung registriert und hat ausdrücklich auf ihren Anteil verzichtet?“
„Ja“, presste Lukas hervor. „Aber ich bin doch der alleinige Eigentümer!“
„Begreifen Sie eigentlich, was Sie da angerichtet haben?“, fuhr Daniel ihn an, seine Stimme überschlug sich beinahe. „Warum haben Sie diese Information bei der Vorbereitung des Verkaufs verschwiegen? Ihre Frau hat vollkommen recht. Das ist ein praktisch unangreifbares Wohnrecht aus dem Privatisierungsverzicht. Man kann sie nicht einfach abmelden oder hinausklagen. Kein Richter in Deutschland würde bei so einer Konstellation die Räumung anordnen.“
„Und was soll ich jetzt machen?“, stammelte Lukas und griff sich mit beiden Händen an den Kopf.
„Was Sie machen sollen? Der Verkauf ist geplatzt“, antwortete Daniel schneidend. „Der Käufer ist kein Mann, mit dem man solche Spielchen treibt. Seine Anwälte werden morgen die vollständigen Unterlagen und die alten Meldedaten verlangen, Ihre Frau darin entdecken und uns beide in der Luft zerreißen. Eine Wohnung mit einer solchen Belastung kauft niemand.“
„Warte, Daniel“, rief Lukas hastig, schon hörbar panisch, „wir können doch den Vorvertrag auflösen, oder?“
