Doch die mühsam errungene „letzte Chance“ hielt nicht lange.
Als Sabine Hermann von dem Ultimatum erfuhr, inszenierte sie in der Küche ein tränenreiches Drama. Mit bebender Stimme beklagte sie sich bei ihrem Sohn über das „entwürdigende Misstrauen“, das man ihr entgegenbringe. Zwischen Schluchzern beteuerte sie feierlich, künftig keinen Cent mehr für unnötige Dinge auszugeben. Alles klang reumütig, fast überzeugend.
Vierzehn Tage vergingen ohne Zwischenfall.
Am darauffolgenden Freitag reiste Lukas Kraus für ein paar Tage beruflich in eine andere Stadt. Schon am frühen Nachmittag begann seine Mutter, sich auffallend sorgfältig herzurichten. Sie wählte ihr elegantestes Kleid, steckte viel Zeit in ihre Frisur, hüllte sich großzügig in ein schweres Parfüm und verkündete mit geheimnisvoller Miene, sie habe eine „kulturelle Verabredung mit interessanten neuen Bekannten“.
Kurz nach zwanzig Uhr vibrierte Sophies Smartphone.
Abgelehnte Zahlung. Unzureichende Deckung. Fischrestaurant.
Der Betrag, den man abbuchen wollte, war exorbitant. Für diese Summe hätte man problemlos sämtliche Küchengeräte erneuern können. Offenbar hatte Sabine beschlossen, ihre neuen Bekanntschaften mit einem opulenten Dinner zu beeindrucken – selbstverständlich auf Kosten der Schwiegertochter. Nur war auf dem Konto schlicht nicht genug Geld für diese Großzügigkeit vorhanden.
Keine Minute später folgte ein zweiter Abbuchungsversuch. Offensichtlich drängte sie den Kellner, die Karte noch einmal durchzuziehen.
Sophie lächelte dünn. Die anfängliche Wut war einer kühlen, fast sachlichen Klarheit gewichen. Ruhig öffnete sie die Banking-App, rief die Karteneinstellungen auf und tippte ohne Zögern auf „Karte sperren“. Ein letzter Bestätigungsklick – erledigt.
In Sabines Hand verwandelte sich das Stück Plastik augenblicklich in wertlosen Müll.
Sophie goss sich eine Tasse Tee ein, setzte sich mit einem Buch ins Wohnzimmer und ignorierte die eingehenden Anrufe. Das Telefon summte pausenlos, doch sie stellte es auf lautlos. Zwei Stunden später jedoch hallte wütendes Hämmern durch das Treppenhaus und gegen ihre Wohnungstür.
Nun standen sie also im Flur.
„Sie hat mich bloßgestellt!“, kreischte Sabine Hermann und wandte sich theatralisch an die beiden Polizeibeamten. „Ich saß mit gebildeten Leuten zusammen! Als die Rechnung kam, reichte ich meine Karte – und dann hieß es plötzlich: Zahlung verweigert! Alle haben mich angestarrt, als wäre ich eine Bettlerin! Diese Frau wollte mich absichtlich demütigen! Nehmen Sie sie fest!“
Der diensthabende Leutnant richtete seinen prüfenden Blick auf Sophie.
„Ihre Schwiegermutter behauptet, Sie hätten ihr widerrechtlich die Bankkarte entzogen und ihre Konten gesperrt. Trifft das zu?“
Ohne ein Wort zu verlieren, zog Sophie ihr Smartphone aus der Strickjacke, entsperrte es und öffnete die App.
„Bitte sehen Sie selbst.“
Sie reichte dem Beamten das Gerät. Er blinzelte ins helle Display.
„Hier steht mein vollständiger Name“, erklärte Sophie ruhig und deutete auf den Bildschirm. „Hier sind meine Ausweisdaten. Und das ist die betreffende Karte. Sie läuft ausschließlich auf mich.“
Der Leutnant verglich die Angaben mit dem Personalausweis, den Sophie bereits bereitgelegt hatte. Anschließend scrollte er durch die Transaktionsliste.
„Wellnesszentrum, Designer-Schuhe, kosmetische Behandlungen … und heute Abend ein gescheiterter Abbuchungsversuch in einem Restaurant – eine beachtliche Summe“, las er nüchtern vor.
Langsam drehte er sich zu Sabine um. Die Röte in ihrem Gesicht wich zusehends einer fahlen Blässe.
„Wenn ich das richtig verstehe“, sagte er mit kühler Stimme, „gehört die Karte Ihrer Schwiegertochter?“
„Aber… sie hat sie mir doch selbst gegeben!“, stammelte Sabine und wich einen Schritt zurück. „Sie hat es erlaubt!“
„Ich habe ihr die Karte ausschließlich für Lebensmitteleinkäufe überlassen“, entgegnete Sophie sachlich. „Nachdem ich massive zweckfremde Ausgaben festgestellt habe, habe ich die Erlaubnis widerrufen und meine eigene Karte gesperrt. Das ist mein gutes Recht.“
Der jüngere Beamte, der bislang schweigend an der Tür gestanden hatte, zog ein Formular aus seiner Mappe. Ein kaum verhohlenes Lächeln huschte über sein Gesicht.
„Die Nutzung eines fremden elektronischen Zahlungsmittels ohne Zustimmung des Inhabers ist allerdings kein Kavaliersdelikt“, erklärte der Leutnant mit festem Tonfall. „Das fällt unter Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln.“
Sabine schnappte hörbar nach Luft. Ihre teure Ledertasche glitt ihr aus den Fingern und fiel dumpf auf die Fußmatte.
„Betrug? Ich bin doch seine Mutter! Sie können mir doch keine Angst machen!“, keuchte sie und starrte entsetzt auf das Formular.
„Vor dem Gesetz spielt Verwandtschaft keine Rolle“, erwiderte der Beamte knapp. Dann wandte er sich an Sophie. „Möchten Sie Anzeige wegen unbefugter Verwendung Ihrer Karte erstatten? Bei der Höhe der Beträge wäre ein Ermittlungsverfahren durchaus möglich.“
Im Flur breitete sich eine schwere, beinahe greifbare Stille aus. Man hörte nur Sabines heiseres, unruhiges Atmen. Von ihrer eben noch so selbstsicheren Haltung war nichts mehr übrig. Die Frau, die eben noch lautstark nach Verhaftung verlangt hatte, wirkte plötzlich klein und verängstigt – und wartete auf Sophies Antwort.
