Alexander wirkte, als hätte man ihm den Boden unter den Füßen weggezogen. Seine Mutter griff sich erschrocken an die Brust, und Johanna Lange schüttelte fassungslos den Kopf.
„Das kann doch nicht stimmen!“, platzte es aus Alexander heraus. „Warum hast du kein Wort darüber verloren?“
Anna begegnete ihm mit ruhigem Blick. „Wozu hätte ich es erwähnen sollen? Du hast mich doch selbst als mittellos bezeichnet. Warum sollte ich mit jemandem über Geld sprechen, der mich für arm hält?“
„Aber… wir lassen uns scheiden! Beziehungsweise stehen kurz davor!“
„Richtig“, erwiderte sie sachlich. „Doch die Erbschaft fiel mir noch während unserer Ehe zu. Und dennoch bleibt sie nach geltendem Recht ausschließlich mein Eigentum.“
Alexander versuchte angestrengt, die Situation zu begreifen. Noch am Vortag hatte er geglaubt, sich ohne finanziellen Schaden aus der Ehe lösen zu können – und nun erfuhr er, dass ihm ein Vermögen entging.
„Von welcher Summe reden wir überhaupt?“, fragte er heiser.
„Die Wohnung in der Innenstadt hat einen Wert von etwa acht Millionen Euro, das Ferienhaus ungefähr zwei Millionen, dazu kommen anderthalb Millionen auf dem Konto. Insgesamt also elf Millionen fünfhunderttausend. Dein Anteil beliefe sich rechnerisch auf fünf Millionen siebenhundertfünfzigtausend.“
Die Zahlen hallten im Raum nach wie ein Donnerschlag. Johanna schnappte hörbar nach Luft, während Alexanders Mutter sich mit einem Blatt Papier Luft zufächelte.
Plötzlich schlug Alexander einen ganz anderen Ton an. „Anna, mein Schatz“, begann er übertrieben sanft, „vielleicht sollten wir mit der Scheidung nichts überstürzen. Wir könnten doch noch einmal in Ruhe darüber nachdenken.“
„Nein“, entgegnete sie ohne Zögern. „Du hast deutlich gemacht, dass du es leid bist, mich durchzufüttern. Außerdem habe ich bereits anwaltliche Unterstützung für die Vermögensaufteilung beauftragt.“
Er runzelte die Stirn. „Welchen Anwalt?“
„Interessanterweise denselben, der auch deinen Scheidungsantrag vorbereitet hat. Ein ausgezeichneter Fachmann, wie sich zeigt.“
Der Richter widmete sich erneut den eingereichten Unterlagen. Eine gespannte Stille legte sich über den Saal. Alexander trommelte nervös mit den Fingern auf die Tischplatte, seine Mutter starrte ungläubig vor sich hin, und Johanna beugte sich zu ihrem Bruder, um ihm hastig etwas ins Ohr zu flüstern.
„Hohes Gericht“, erhob sich Alexander abrupt, „ich möchte meinen Scheidungsantrag zurückziehen.“
„Zu spät“, erklärte Anna bestimmt. „Ich stimme der Scheidung zu und bestehe auf der Klärung der Vermögensverhältnisse.“
„Anna, wir können das doch zu Hause besprechen“, versuchte er beschwichtigend.
„Es gibt nichts mehr zu besprechen. Du wolltest dich doch von der ‚Mittellosen‘ befreien.“
Der Richter forderte beide Parteien auf, sämtliche Eigentumsnachweise vollständig vorzulegen. Anna stand auf, öffnete ihre Mappe und zog weitere Dokumente hervor.
„Neben dem bereits genannten Nachlass meiner Tante Mathilda Möller“, sagte sie gelassen, „gibt es noch eine weitere Immobilie.“
Alexander riss den Kopf hoch. Seine Augen weiteten sich.
„Eine zweite Wohnung, ebenfalls in der Berliner Innenstadt, drei Zimmer“, fuhr Anna fort und legte die Papiere auf den Richtertisch. „Meine Tante besaß zwei Objekte. Beide hat sie mir testamentarisch übertragen.“
Jegliche Farbe wich aus Alexanders Gesicht. Er saß reglos da, blinzelte nur noch und rang sichtlich nach Fassung.
„Das ist unmöglich“, murmelte seine Mutter erschüttert. „Seit wann gibt es in ihrer Familie so wohlhabende Verwandte?“
„Im Gegensatz zu Ihnen verzichte ich auf großspurige Ankündigungen“, erwiderte Anna kühl. „Hier sind die Belege.“
Der Richter prüfte sorgfältig Stempel, Unterschriften und Eintragungen. Schließlich las er vor: „Die Immobilie in der Tverskaja-Straße Nummer siebzehn stand im Eigentum von Mathilda Möller. Laut Testament geht sie nach deren Tod an ihre Nichte Anna Lehmann über.“
Die eben noch spöttischen Verwandten senkten betreten den Blick. Johanna knetete nervös die Henkel ihrer Handtasche, und Alexanders Mutter war so bleich wie die Wand hinter ihr.
„Welchen Wert hat diese Wohnung?“, brachte Alexander mühsam hervor.
Der Richter warf einen Blick auf das Gutachten. „Der Schätzwert beläuft sich auf zwölf Millionen Euro.“
Alexander öffnete den Mund, doch kein Ton kam heraus. Damit summierte sich das Erbe auf weit über dreiundzwanzig Millionen Euro.
Plötzlich schien ihm ein Gedanke zu kommen. „Moment! Wenn der Nachlass während unserer Ehe zugefallen ist, steht mir doch die Hälfte zu!“
Der Richter hob den Blick und antwortete ruhig: „Das ist nicht zutreffend. Nach § … des Familiengesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland gilt Vermögen, das durch Schenkung, Erbschaft oder eine andere unentgeltliche Zuwendung erworben wird, als persönliches Eigentum des jeweiligen Ehegatten und unterliegt daher nicht dem Zugewinnausgleich.“
